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Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat seine Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelockert.
Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert.
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
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