Der Staat gewährt den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen, welche nicht in einem Heim wohnen, einen Beitrag zu den Kosten für den Erwerb von Einweg- oder Stoffschutzmasken. Der Beitrag beträgt CHF 30.- für das Jahr 2020 pro Familienmitglied, welches in der Berechnung der Ergänzungsleistung einschlossen ist.
Das Gesuch kann mittels dem untenstehenden Formular eingereicht werden.
Rückerstattungsformular für Schutzmasken