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Geschichtliches

Die AHV

Der Ursprung der AHV geht bis ins Jahr 1925 zurück, dem Jahr in dem das Schweizer Volk die neuen Artikel 34 quater und 41 ter der Bundesverfassung guthiess. Die Eidgenossenschaft wurde damit beauftragt, auf dem Gesetzeswege die AHV einzuführen. Die Abgaben aus der Tabaksteuer und den gebrannten Wassern waren zur Finanzierung dieser AHV vorgesehen. Die Weltwirtschaftskrise und die damit verbundene politische Unsicherheit führten jedoch dazu, dass die Einführung der AHV auf die Wartebank geschoben wurde. Erst am 6. Juli 1947 hiess das Schweizer Volk das Bundesgesetz über die AHV gut, das auf den 1. Januar 1948 in Kraft trat. Die ersten Renten wurden somit ab diesem Datum ausbezahlt.

Die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg

Gebäude KSVA

Die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Freiburg wurde durch das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die AHV vom 2. Dezember 1947 gegründet. Die kantonale Ausgleichskasse begann ihre Tätigkeit am 1. Januar 1948.
Schon vor 1948 bestand eine Kasse, die Unterstützungszahlungen an Militärdienstleistende ausrichtete.
Mit dem neuen Ausführungssgesetz vom 9. Februar 1994 wurde die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Freiburg administrativ der kantonalen Sozialversicherungsanstalt angeschlossen. Diese Anstalt umfasst auch die kantonale Ausgleichskasse für Familienzulagen und die kantonale IV-Stelle.
Bis 1973 befanden sich Sitz und Büros der Kasse in der Stadt Freiburg. Ab 1974 befinden sie sich in Givisiez am Impasse de la Colline 1.