Das Gesuch (online) muss bis spätestens den 31. August 2022 bei uns eingereichtwerden. Der Anspruch auf Prämienverbilligung entsteht frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag (per Internet) bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse eingereicht wird.
Zum Ausfüllen dieses Online-Formulars haben Sie zwei Möglichkeiten:
Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (www.caisseavsfr.ch/de/datenschutzerklaerung).
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