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Formulare

Hilfsmittel der AHV

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel der AHV?

Anspruch auf Hilfsmittel der AHV haben in der Schweiz ansässige AHV-Rentner sowie Bezüger von Ergänzungsleistungen.

An welchen Hilfsmitteln kann sich die AHV beteiligen?

Die AHV kann unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten bis zu 75% der Nettokosten folgender Hilfsmittel übernehmen:

  • Perücken
  • Orthopädische Schuhe
  • Gesichtsepithesen
  • Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
  • Hörgeräte
  • Lupenbrillen
  • Fernrohrlupenbrillen
  • Rollstühle ohne Motor.

Wie meldet man den Anspruch auf Hilfsmittel der AHV an?

Die Anmeldung für Hilfsmittel-Leistungen der AHV muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden.

    IV-Stelle des Kantons Freiburg
    Liste der IV-Stellen

Merkblätter

    3.02 - Hilfsmittel der AHV
    3.07 - Hörgeräte der AHV

Formulare

009.001 - Anmeldung für Hilfsmittel-Leistungen der AHV
318.180 - Auszahlung auf persönliches Bank- oder Postkonto
318.182 - Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FZ
Vollmacht Leistungen