Im Jahr 2008 wurde die alte 11-stellige AHV-Nummer durch die neue 13-stellige AHV-Nummer ersetzt.
Gleichzeitig wurden die Bedingungen für die Verwendung dieser Nummer durch die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden neu definiert und insbesondere erweitert. Die weit verbreitete Verwendung der AHV-Nummer als persönliche Identifizierung, hat sich sehr entwickelt und wird in vielen Institutionen zunehmend akzeptiert.
Heute ist die AHV-Nummer auch auf der Krankenversicherungskarte vermerkt, welche von der Krankenversicherung ausgestellt werden muss.
Die Krankenversicherungskarte beinhaltet die gleichen Daten wie die AHV-Karte.
Daher ist die AHV-Karte als Mittel der Identifizierung nicht das einzige Dokument. Die Ausgaben von AHV-Karten wird abnehmen, was bedeutet, dass in Zukunft die Krankenversicherungskarte die AHV-Karte vollständig ersetzen soll. Aus diesem Grund bitten wir alle unsere Partner die AHV-Karten in Ihren Verwaltungsprozessen einzuschränken und die Verwendung der Krankenkassenversicherungskarte zu erweitern.
Beachten Sie, dass für Personen mit Wohnsitz im Ausland, welche über keine Krankenversicherungskarte verfügen, das AHV-Versicherungszertifikat weiterhin im Standardverfahren ausgestellt wird.