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Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus stark betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen.
Der Beitragssatz der kantonalen Familienausgleichskasse wird ab dem 01.01.2021 von 2.80% auf 2.70% und derjenige für den Bereich der Landwirtschaft von 0.80% auf 0.70% gesenkt. Die Ausgleichskasse möchte damit seine Mitglieder, in dieser schwierigen...