Private
Firmen
Partner und andere Institutionen
Über uns
Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten.
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Impasse de la Colline 1
Postfach 176
1762 Givisiez
026 305 52 52
Kontakt Formular