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Der geschuldete Verwaltungskostensatz für Selbständigerwerbende bei der Kantonalen Ausgleichskasse beträgt 3% der persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge.
Der geschuldete Verwaltungskostensatz für die paritätischen AHV/IV/EO-Beiträge für Arbeitgeber bei der Kantonalen Ausgleichskasse betragen, entsprechend der Lohnsumme...