Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst. Der Bund übernimmt neu die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen...
Auch für das Jahr 2020 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kein Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.
Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg.
Nach dem Inkrafttreten der Vaterschaftsentschädigung am 1. Januar 2021 haben wir zwei neue Online-Rechner für diese neue Entschädigung entwickelt.
Am 27. September 2020 wurde die Einführung eines eidgenössischen Vaterschaftsurlaubs ab 1. Januar 2021 in einer Volksabstimmung angenommen.
Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus stark betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen.
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2021 für die AHV/IV/EL-Leistungen
Der Bundesrat hat ab 1. Januar 2021 die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst.
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2021 den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Nichterwerbstätigen zu erhöhen.
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2021 den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Studenten zu erhöhen.
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen.
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2021 angepasst.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Am 1. Januar 2021...