Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen.
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2021 angepasst.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Am 1. Januar 2021...
Der Staat gewährt den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen, welche nicht in einem Heim wohnen, einen Beitrag zu den Kosten für den Erwerb von Einweg- oder Stoffschutzmasken. Der Beitrag beträgt CHF 30.- für das Jahr 2020 pro...
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgendes müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2021 einen Rentenvorbezug beantragen wollen
Die Taschenstatistik "Sozialversicherungen der Schweiz" gibt einen Überblick über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen.
Mit unserem neuen Onlineportal für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sinkt Ihr administrativer Aufwand.
Heute erfolgte der symbolische Spatenstich für die Erweiterung des Gebäudes der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA). Bis in zwei Jahren werden alle rund 250 Mitarbeitenden der KSVA unter dem Dach des erweiterten und renovierten Gebäudes...