Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgendes müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2020 einen Rentenvorbezug beantragen wollen :
Frau | Mann | ||||
geboren am | Vorbezug | Kürzung | geboren am | Vorbezug | Kürzung |
01.12.1956 bis 30.11.1957 | 1 Jahr | 6.8% | 01.12.1955 bis 30.11.1956 | 1 Jahr | 6.8% |
01.12.1957 bis 30.11.1958 | 2 Jahre | 13.6% | 01.12.1956 bis 30.11.1957 | 2 Jahre | 13.6% |
Die Anmeldung sollte vor dem Anspruchsbeginn der Rente bei Ihrer AHV-Gemeindeagentur oder der Ausgleichskasse, bei welcher Sie oder Ihr Arbeitgeber angeschlossen sind, eingereicht werden:
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht Männer bis zur Vollendung des 65. Altersjahres, und Frauen bis zur Vollendung des 64. Altersjahres.
Für die Berechnung und Auszahlung der vorbezogenen Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente ausbezahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente). Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
Hinweis
Bevor Sie den Entscheid über einen Rentenvorbezug treffen, empfehlen wir Ihnen, sich über Ihren Anspruch auf eine Altersrente bei der 1. Säule (Ausgleichskassen), 2. Säule (Pensionskassen) und evtl. bei anderen Versicherern zu erkundigen. Jede Versicherung kann den Beginn des Altersrentenanspruchs verschieden regeln. Bitte beachten Sie ferner, dass während des Rentenvorbezugs keine Kinderrenten ausgerichtet werden. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen das entsprechende Merkblatt 3.04 - Flexibles Rentenalter zur Lektüre.