Die besondere Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.
Die Versicherungsunterstellung soll sich nicht aufgrund der COVID-19-Einschränkungen ändern. Eine Person wird auch dann als in der Schweiz erwerbstätig betrachtet, wenn sie ihre Tätigkeit hier physisch nicht ausüben kann.