Das Vereinigte Königreich verlässt die EU am 31. Januar 2020. Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 vor, während der das Vereinigte Königreich weiterhin das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Verhältnis zu den EU-Staaten und der Schweiz anwendet. Während dieser Übergangszeit bleiben die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit unverändert in den Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Das Vereinigte Königreich wird dabei einem EU-Staat gleichgestellt.