Vaterschaftsentschädigung
Was ist die Vaterschaftsentschädigung?
Erwerbstätige Väter können in den ersten sechs Monaten ab Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsentschädigung haben.
Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung?
Väter haben Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes:
- Arbeitnehmer oder
- selbstständigerwerbend sind
- arbeitslos sind und bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen
- wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Vaterschaftsentschädigung erfüllt sein?
Der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung entsteht, wenn ein Vater:
- im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird
- während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert war
- in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war.
In der EU und EFTA zurückgelegte Versicherungs- und Beschäftigungszeiten werden berücksichtigt.
Wie lange dauert der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung?
Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt. Er endet, wenn der Vater 14 Taggelder bezogen hat, spätestens nach Ablauf der Rahmenfrist von sechs Monaten nach der Geburt.
Erworbene Rechte
Bezieht der Vater zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Entschädigung ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der obligatorischen Unfallversicherung, der obligatorischen Krankenversicherung oder der Militärversicherung, so geht die Betreuungsentschädigung vor.
Die Höhe dieser Entschädigung entspricht mindestens der Höhe des zuvor bezogenen Taggeldes.
Wie wird die Vaterschaftsentschädigung berechnet?
Die Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 220.00 pro Tag.
Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von CHF 8'250.00 (CHF 99'000.00 Jahreseinkommen) erreicht.
Besteht bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf andere Versicherungsleistungen, geht die Vaterschaftsentschädigung diesen vor.
Wie wird die Vaterschaftsentschädigung ausgerichtet?
Wenn der Arbeitgeber des Vaters für die Dauer des Anspruchs Lohnfortzahlungen leistet, so zahlt die Ausgleichskasse die Vaterschaftsentschädigung dem Arbeitgeber aus.
In allen übrigen Fällen zahlt die Ausgleichskasse die Vaterschaftsentschädigung direkt an den Vater aus.
Die Vaterschaftsentschädigung wird nachschüssig ausgerichtet, und zwar nach dem Bezug des letzten Urlaubstages.
Wie wird der Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung geltend gemacht?
Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Dies ist die letzte Kasse, an die für das massgebende Einkommen AHV/IV/EO-Beiträge geleistet wurden.
Der Vater kann den Anspruch durch seinen Arbeitgeber geltend machen, wenn er unselbstständigerwerbend ist, oder er kann sich direkt an die Ausgleichskasse wenden, wenn er selbstständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist.
Auch der Arbeitgeber kann den Antrag einreichen, sofern er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet und der Vater es unterlässt, den Anspruch geltend zu machen.
Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache
Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.