Mögliche Anpassung der AHV/IV-Renten an die volle Teuerung
Die AHV/IV-Renten, die Ergänzungsleistungen und die Überbrückungsleistungen sollen zusätzlich zur bereits erfolgten Rentenanpassung erhöht werden, damit die volle Teuerung ausgeglichen wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Damit erfüllt er den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der rentenbeziehenden Personen zu stärken.
Der Entwurf der vorübergehenden Gesetzesänderung wird in der Session der Eidgenössischen Räte im nächsten Monat diskutiert.