AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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 Neuigkeiten :
  18.06.2010
Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) gültig ab 1. Januar 2011
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann. Weitere Informationen...
  27.08.2009
CO2-Abgabe
Um die anlässlich des Kyoto-Protokols eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, hat der Bundesrat auf Januar 2008 eine CO2-Abgabe eingeführt. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Steuer, sondern um eine Lenkungsabgabe, die einen Anreiz zum sparsamen Gebrauch fossiler Brennstoffe sein soll. Sie wird an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückverteilt. Die Rückverteilung an die Bevölkerung erfolgt über eine Herabsetzung der Krankenkassenprämien und für die Unternehmen über die Ausgleichskassen.
Verteilung an die Unternehmen :
Die Rückverteilung berechnet sich in Funktion der Lohnsumme im Abgabejahr und erfolgt im zweiten darauf folgenden Jahr, dies um den Rückerstattungsfaktor in Kenntnis aller notwendigen Angaben ermitteln zu können.
Die im Jahr 2008 eingezogenen Einnahmen aus dieser Abgabe werden somit im Jahr 2010 an die Unternehmen zurückerstattet und dies proportional zur abgerechneten  Lohnsumme des Jahres 2008, wie sie von den Ausgleichskassen bis zum 31. Oktober 2009 registriert worden sind.
Ausnahme :
Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich verpflichten, ihre CO2-Emissionen zu begrenzen. Das Befreiungsgesuch kann beim Bundesamt für Umwelt eingereicht werden, das eine Verfügung erlässt. Ein befreites Unternehmen kann bei der Oberzolldirektion die Rückerstattung der beim Kauf der Brennstoffe geleisteten Abgabe verlangen, ist jedoch von der Rückverteilung ausgeschlossen. Weitere Informationen...
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