AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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 Neuigkeiten :
  17.01.2012
Anspruch der Familienzulagen bei unbezahltem Urlaub gültig ab 1. Januar 2012
Bei unbezahltem Urlaub werden die Familienzulagen oder die Differenzzahlungen noch während des laufenden und der drei folgenden Monate ausgerichtet, sofern der Jahreslohn immer noch Fr. 6'960.- erreicht.
Diese Regelung gilt für Männer und Frauen und insbesondere auch, wenn Frauen ihren 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub mittels unbezahlten Urlaubs verlängern.

  15.12.2011
Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG)
Zur Finanzierung dieses neuen Kantonalen Gesetzes, müssen ab dem 1. Januar 2012 die Arbeitgeber im Kanton Freiburg 0,04% der AHV-beitragspflichtigen Lohnsumme beitragen. Zuständig für das Inkasso sind alle Familienzulagenkassen in unserem Kanton. Für die Mitglieder der Kantonalen Familienausgleichskasse bedeutet dies eine Erhöhung der Beiträge von 2,39% auf 2,43%.
  09.12.2011
AHV/IV/EO-Beiträge für Studierende gültig ab 1. Januar 2012
Nichterwerbstätige Studierende schulden nur noch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, den Mindestbeitrag. Danach gelten für sie die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige (Beitragsbemessung auf Vermögen und Renteneinkommen).
  21.11.2011
Lohnbescheinigung 2011
Ab 28.11.2011 nutzen Sie unsere gesicherte elektronische Plattform des Partnerwebs aus, um Ihre Lohnabrechnung für das Jahr 2011 schon jetzt zu erfassen. Noch nicht Mitglied? Weitere Informationen...
  28.10.2011
AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige gültig ab 1. Januar 2012
Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag der Nichterwerbstätigen auf Fr. 23'750.- pro Jahr zu erhöhen (bis dahin : Fr. 10'300.-). Weitere Informationen...
  28.10.2011
AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträge für Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber gültig ab 1. Januar 2012
Nach bisheriger gesetzlicher Regelung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber, welche nicht via Arbeitgeber, sondern selber mit einer Kasse abrechnen, gegenüber andern Arbeitnehmenden privilegiert, weil das Gesetz einen maximalen Beitrag von 7,8% vorsieht, welcher bei kleinen Einkommen bis auf 4,2% absinkt. Weitere Informationen...
  27.10.2011
Familienzulagen für Selbständigerwerbende in der ganzen Schweiz ab dem 1. Januar 2013
Ab dem 1. Januar 2013 haben auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen. Gleichzeitig müssen sie aber auch zu deren Finanzierung beitragen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst. Das Parlament hatte die Ausdehnung der Familienzulagen auf Selbständigerwerbende in der Frühjahrssession beschlossen. Weitere Informationen...
  05.10.2011
Flexibles Rentenalter - Beginn des Anspruchs auf eine Altersrente gültig ab 1. Januar 2012
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2012 eine ordentliche Altersrente beziehen wollen Weitere Informationen...
  30.12.2010
Aktualisierung des Registers der Familienzulagen / Mitteilung des Austrittes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anspruch auf Familienzulagen haben ab 1. Januar 2011
Ab dem 1. Januar 2011 werden alle zugesprochenen Familienzulagen in einem zentralen Register erfasst. Primäres Ziel des Familienregisters ist die Verhinderung von Doppelbezügen. Damit das Register zuverlässig ist und aktualisiert werden kann, ist es wichtig, dass die Arbeitgebenden Austritte von Mitarbeitenden mit Anspruch auf Familienzulagen umgehend jedoch spätestens am Austrittstag, der zuständigen Familienausgleichskasse melden. Weitere Informationen...
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