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Die Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütter wird auf den 1. Juli 2005 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt haben angestellte und selbständigerwerbende Frauen Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Dies gilt auch für Frauen, die gegen einen Barlohn im Betrieb ihres Ehemannes mitarbeiten. Während 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal aber Fr. 172.- pro Tag.
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