AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
In der Website Suchen :
OK
Sitemap
Wapperl
< Zurück zur Homepage
Ihre Sprache : FrançaisFR  DeutschDE
 
Sie sind im Bereich :
Was machen wir ? > Familienzulagen > Landwirtschaftliche Arbeitnehmer > Frage/Antwort
 
Familienzulagen Alle Themen, die mit dieser Klassifikation zusammenhängen, sind überflogen worden. Benutzen Sie die oben angeführten Verbindungen um weiterhin unsere Informationen zu konsultieren.
 

Kann ein Arbeitgeber in der Landwirtschaft die Familienzulagen direkt in den Lohn einrechnen, den er seinem landwirtschaftlichen Angestellten schuldet ?
Nein, die Familienzulagen dürfen nicht in den Lohn des landwirtschaftlichen Arbeitnehmers eingeschlossen werden. Sie werden diesem nach Erhalt der durch den Arbeitgeber ausgestellten monatlichen Arbeitsbescheinigung zusätzlich zum ortsüblichen Lohn direkt durch die Ausgleichskasse ausbezahlt.


Wer sind wir ?
Andere Institutionen
Kontakt
Website Umfrage

Formulare erreichenFormulare
Formular-ÜbersichtFormular-Übersicht
MerkblätterMerkblätter
Online-BerechnungenOnline-Berechnungen
spacer
Seite druckenSeite drucken
spacer
Partnerweb
Internet-Plattform,
die für Arbeitgeber bestimmt ist.
Login >
Mehr Information >
spacer
Informationen
Allgemeine Informationen >
Tätigkeitsbericht >
 
  Nach obenNach oben