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Kann ein Arbeitgeber in der Landwirtschaft die Familienzulagen direkt in den Lohn einrechnen, den er seinem landwirtschaftlichen Angestellten schuldet ? |
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Nein, die Familienzulagen dürfen nicht in den Lohn des landwirtschaftlichen Arbeitnehmers eingeschlossen werden. Sie werden diesem nach Erhalt der durch den Arbeitgeber ausgestellten monatlichen Arbeitsbescheinigung zusätzlich zum ortsüblichen Lohn direkt durch die Ausgleichskasse ausbezahlt.
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