AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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Was machen wir ? > Familienzulagen > Landwirtschaftliche Arbeitnehmer > Gesetzliche Grundlagen
 
Familienzulagen Alle Themen, die mit dieser Klassifikation zusammenhängen, sind überflogen worden. Benutzen Sie die oben angeführten Verbindungen um weiterhin unsere Informationen zu konsultieren.
 

Familienzulagen zu Gunsten landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Gesetzgebung

Bundesgesetz :

  • Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG) - FamZG SR 836.2 
  • Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft - FLG SR 836.1 
  • Verordnung vom 11. November 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft - FLV SR 836.11 
  • Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts - ATSG SR 830.1 
  • Verordnung vom 11. September 2002 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts - ATSV SR 830.11 

Kantonales Gesetz :

  • Gesetz vom 26. September 1990 über die Familienzulagen - SGF 836.1
  • Ausführungsreglement vom 18. Februar 1991 zum Gesetz vom 26. September 1990 über die Familienzulagen - SGF 836.11
  • Verordnung vom 22. August 2006 über die Höhe der Familienzulagen - SGF 836.14 

Achtung : bei neuer gesetzgebender Änderung kann es eine Verschiebung mit der Aktualisierung der elektronischen Version geben. 


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