| Anerkannte Ausgaben für Personen, die zu Hause leben |
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Die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf betragen pro Jahr :
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Fr. 19'050.- für Alleinstehende
Fr. 28'575.- für Ehepaare
Fr. 9'945.- für Waisen und Kinder, für welche eine Rente beansprucht werden kann
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Der jährliche Mietzins und die damit zusammenhängenden Nebenkosten werden ebenfalls berücksichtigt bis zur Höhe von :
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Fr. 13'200.- für eine alleinstehende Person
Fr. 15'000.- für Ehepaare und Personen, die Kinder haben, welche einen Rentenanspruch begründen
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