AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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Was machen wir ? > AHV/IV-Ergänzungsleistungen > Monatliche AHV/IV-Ergänzungsleistungen > Gesetzliche Grundlagen
 
AHV/IV-Ergänzungsleistungen Alle Themen, die mit dieser Klassifikation zusammenhängen, sind überflogen worden. Benutzen Sie die oben angeführten Verbindungen um weiterhin unsere Informationen zu konsultieren.
 

Monatliche AHV/IV-Ergänzungsleistungen - Gesetzgebung
Bundesgesetz :
  • Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung - ELG SR 831.30
  • Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung - ELV SR 831.301 
  • Verordnung des EDI vom 25. Oktober 2011 über die kantonalen Durchschnittsprämien 2012 der Krankenpflegeversicherung für die Krankenpflegeversicherung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen - ELV SR 831.309.1 
  • Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts - ATSG SR 830.1
  • Verordnung vom 11. September 2002 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts - ATSV SR 830.11 

Kantonales Gesetz :

  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Kantonales Gesetz vom 16. November 1965) - SGF 841.3.1 

  • Ausführungsverordnung über das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Ausführungserlass vom 19. März 1971) - SGF 841.3.11

Achtung : bei neuer gesetzgebender Änderung kann es eine Verschiebung mit der Aktualisierung der elektronischen Version geben.   


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