Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75% der Nettokosten nur für folgende Hilfsmittel :
- Perücken,
- Lupenbrillen,
- Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte,
- Gesichtsepithesen,
- Orthopädische Mass-Schuhe und orthopädische Serien-Schuhe,
- Rollstühle ohne Motor.
Kostenübernahme mit Pauschalbeitrag :
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