 |
 |
Rentenvorbezug
gültig ab 01.01.2012 |
Nach oben |
 |
 |
|
 |
Ein Vorbezug der Altersrente im 2012 ist in folgenden Fällen möglich :
- Männer mit Jahrgang 1948 können mit einem Vorbezug von einem Jahr die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 Jahren. Männer mit Jahrgang 1949 können mit einem Vorbezug von einem oder zwei Jahren die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 oder 63 Jahre. Wer sein Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug;
- Frauen mit Jahrgang 1949 können mit einem Vorbezug von einem Jahr die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 63 Jahren. Sie erhalten für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8%. Frauen mit Jahrgang 1950 können mit einem Vorbezug von einem oder zwei Jahren die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 63 oder 62 Jahre. Wer sein Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug.
Personen mit Rentenvorbezug haben keinen Anspruch auf Kinderrenten während die Vorbezugsperiode.
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO Beitragspflicht.
Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
|
 |
Rentenaufschub
gültig ab 01.01.2005 |
Nach oben |
 |
 |
|
 |
Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, können den Bezug der Rente um mindestens 1 Jahr und um höchstens 5 Jahre aufschieben. Damit erhöht sich ihre Altersrente um einen monatlichen Zuschlag. Während des Aufschubs kann die Rente nach freier Wahl abgerufen, d. h. bezogen werden. Man muss sich also nicht im Voraus auf eine feste Aufschubsdauer festlegen. Mit dem Aufschub der Altersrente werden auch Kinderrenten aufgeschoben.
Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente festgesetzt. Dieser prozentuale Zuschlag bemisst sich folgendermassen :
Prozentualer Zuschlag nach einer Aufschubsdauer von |
Jahren |
und Monaten |
|
0-2 |
3-5 |
6-8 |
9-11 |
1 |
5,2 |
6,6 |
8,0 |
9,4 |
2 |
10,8 |
12,3 |
13,9 |
15,5 |
3 |
17,1 |
18,8 |
20,5 |
22,2 |
4 |
24,0 |
25,8 |
27,7 |
29,6 |
5 |
31,5 |
|
|
|
Zu beachten ist, dass nach Ablauf der einjährigen Minimaldauer kein Widerruf des Aufschubs mehr möglich ist. Bei Widerruf des Aufschubs vor Ablauf der Minimaldauer werden die aufgelaufenen Rentenbeträge ohne Zuschlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchsbeginn nachbezahlt.
|
|
 |
|
Wer sind wir ? |
|
|
 |
Andere Institutionen |
|
|
|