AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
In der Website Suchen :
OK
Sitemap
Wapperl
< Zurück zur Homepage
Ihre Sprache : FrançaisFR  DeutschDE
 
Sie sind im Bereich :
Was machen wir ? > Leistungen der AHV > Flexibles Rentenalter > Informationen
 
Leistungen der AHV Alle Themen, die mit dieser Klassifikation zusammenhängen, sind überflogen worden. Benutzen Sie die oben angeführten Verbindungen um weiterhin unsere Informationen zu konsultieren.
 

Übersicht  
> Rentenvorbezug
> Wo muss ich die Anmeldung zum Rentenvorbezug einreichen ?
> Rentenaufschub
> Wo muss ich die Anmeldung zum Rentenaufschub einreichen ?
> Merkblatt

Rentenvorbezug
gültig ab 01.01.2012 
Nach obenNach oben
 
Ein Vorbezug der Altersrente im 2012 ist in folgenden Fällen möglich :
  • Männer mit Jahrgang 1948 können mit einem Vorbezug von einem Jahr die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 Jahren. Männer mit Jahrgang 1949 können mit einem Vorbezug von einem oder zwei Jahren die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 oder 63 Jahre. Wer sein Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug;
  • Frauen mit Jahrgang 1949 können mit einem Vorbezug von einem Jahr die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 63 Jahren. Sie erhalten für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8%. Frauen mit Jahrgang 1950 können mit einem Vorbezug von einem oder zwei Jahren die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 63 oder 62 Jahre. Wer sein Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug. 

Personen mit Rentenvorbezug haben keinen Anspruch auf Kinderrenten während die Vorbezugsperiode.
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO Beitragspflicht.
Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

 


Wo muss ich die Anmeldung zum Rentenvorbezug einreichen ?
gültig ab 01.01.2005 
Nach obenNach oben
 

Die Anmeldung zum Rentenvorbezug kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der vorbezogenen Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat. Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.

Anmeldung für einen Vorbezug der Altersrente
Liste der AHV-Gemeindeagenten/innen
Zugang zu den Gemeinden des Kantons Freiburg

 


Rentenaufschub
gültig ab 01.01.2005 
Nach obenNach oben
 
Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, können den Bezug der Rente um mindestens 1 Jahr und um höchstens 5 Jahre aufschieben. Damit erhöht sich ihre Altersrente um einen monatlichen Zuschlag. Während des Aufschubs kann die Rente nach freier Wahl abgerufen, d. h. bezogen werden. Man muss sich also nicht im Voraus auf eine feste Aufschubsdauer festlegen. Mit dem Aufschub der Altersrente werden auch Kinderrenten aufgeschoben.
Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente festgesetzt. Dieser prozentuale Zuschlag bemisst sich folgendermassen :
  

Prozentualer Zuschlag nach einer Aufschubsdauer von

Jahren

und Monaten

 

0-2

3-5

6-8

9-11

1

5,2

6,6

8,0

9,4

2

10,8

12,3

13,9

15,5

3

17,1

18,8

20,5

22,2

4

24,0

25,8

27,7

29,6

5

31,5

 

 

 

 
Zu beachten ist, dass nach Ablauf der einjährigen Minimaldauer kein Widerruf des Aufschubs mehr möglich ist. Bei Widerruf des Aufschubs vor Ablauf der Minimaldauer werden die aufgelaufenen Rentenbeträge ohne Zuschlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchsbeginn nachbezahlt.


 

Wo muss ich die Anmeldung zum Rentenaufschub einreichen ?
gültig ab 01.01.2005 
Nach obenNach oben
 

Die Anmeldung zum Rentenaufschub kann bei der Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der aufgeschobenen Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat. Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.

Anmeldung für eine Altersrente mit Aufschub
Liste der AHV-Gemeindeagenten/innen
Zugang zu den Gemeinden des Kantons Freiburg

 


Merkblatt
gültig ab 01.01.2012 
Nach obenNach oben
 
Sie werden andere Informationen über das Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV (3.04) finden.

 

Wer sind wir ?
Andere Institutionen
Kontakt
Website Umfrage

Formulare erreichenFormulare
Formular-ÜbersichtFormular-Übersicht
MerkblätterMerkblätter
Online-BerechnungenOnline-Berechnungen
spacer
Seite druckenSeite drucken
spacer
Partnerweb
Internet-Plattform,
die für Arbeitgeber bestimmt ist.
Login >
Mehr Information >
spacer
Informationen
Allgemeine Informationen >
Tätigkeitsbericht >
 
  Nach obenNach oben