Naturalbezüge sind Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Erhalten Arbeitnehmende - auch mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers - im Betrieb oder im Hausdienst einen Naturallohn, wird dieser wie folgt bewertet :
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im Tag |
im Monat |
Frühstück |
Fr. 3.50 |
Fr. 105.- |
Mittagessen |
Fr. 10.- |
Fr. 300.- |
Abendessen |
Fr. 8.- |
Fr. 240.- |
Unterkunft |
Fr. 11.50 |
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Fr. 300.- |
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Volle Verpflegung und Unterkunft |
Fr. 33.- |
Fr. 990.- |
Erhalten nicht nur die Arbeitnehmenden selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen freie Verpflegung und Unterkunft, werden folgende Zuschläge hinzugerechnet :
- bei erwachsenen Familienangehörigen je der gleiche Ansatz wie bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer;
- bei minderjährigen Familienangehörigen je die Hälfte des Ansatzes der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Andere Naturaleinkommen werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse bewertet.