AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge Alle Themen, die mit dieser Klassifikation zusammenhängen, sind überflogen worden. Benutzen Sie die oben angeführten Verbindungen um weiterhin unsere Informationen zu konsultieren.
 

Übersicht  
> Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO
> Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)
> Beispiel einer Lohnbescheinigung
> Merkblatt

Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO
gültig ab 01.01.2011 
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Beitragssätze (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg) :

Arbeitnehmende Person 
AHV

8,40%

wovon 4,20% Arbeitgeberanteil

IV

1,40%

wovon 0,70% Arbeitgeberanteil

EO

0,50%

wovon 0,25% Arbeitgeberanteil

Total 

10,30%

wovon 5,15% Arbeitgeberanteil


Ein Freibetrag von Fr. 1'400.- darf beim Monatslohn von Arbeitnehmenden abgezogen werden, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben und eine Altersrente beziehen. Diese Vorschrift gilt nicht für Personen, die eine vorbezogene Altersrente beziehen und noch nicht das ordentliche Rücktrittsalter erreicht haben.

 


Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)
gültig ab 01.01.2011 
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Der ALV-Beitrag beträgt 2,2% vom massgebenden Jahreslohn bis zu einer Obergrenze von Fr. 126'000.-. Einkommen von Fr. 126'001.- bis Fr. 315'000.- werden mit einem Solidaritätsbeitrag von 1% belastet. Kommt der Arbeitnehmende im Laufe des Jahres in den Genuss von Treueprämien, eines 13. Monatsgehalts, Teilvergünstigungen usw. ist die Jahreslimite anzuwenden. Die Löhne der Bezüger von Altersrenten sind nicht ALV-pflichtig. Arbeitgebender und Arbeitnehmender müssen jeder die Hälfte der Beiträge bezahlen. Die Begrenzung der Beitragshöhe gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

 

Beispiel einer Lohnbescheinigung
gültig ab 01.01.2012 
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Herr X erzielt im Mai ein monatliches Bruttogehalt von Fr. 4'525.-. Die Abrechnung auf seinem Lohnausweis sieht wie folgt aus :

Lohnabrechnung
Bruttolohn Mai

Fr. 4'525.00

 

./. Beiträge AHV/IV/EO

Fr.    233.05

5,15% von Fr. 4'525.00
./. Beiträge ALV

Fr.      49.80

1,10% von Fr. 4'525.00
./. Beiträge BVG

Fr.    407.25

9,00% von Fr. 4'525.00*
./. Beiträge UVG

Fr.      40.50

0,895% von Fr. 4'525.00**
Nettolohn 

 Fr. 3'794.40

*  Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV (6.06) betreffend Anschlusspflicht an eine BVG-konforme Vorsorgeeinrichtung.
** Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV (6.05) betreffend obligatorische Unfallversicherung UVG.

 


Merkblatt
gültig ab 01.01.2012 
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Sie werden andere Informationen über das Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV (2.01) finden.

 

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