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Was tun
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gültig ab 01.01.2005 |
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- wenn Sie eine Beitragslücke feststellen : Setzen Sie sich mit derjenigen Ausgleichskasse in Verbindung, die verantwortlich war zum Bezug der Beiträge zur Zeit, als die Beitragslücke entstand oder mit der Ausgleichskasse, die nun aktuell Ihre Beiträge einzieht. Legen Sie Beweisstücke vor (z. B. Lohnausweise und Lohnabrechnungen), die geeignet sind, Ihre Einkommen zu belegen.
- Im Scheidungsfall : Bitte bei einer Ausgleichskasse, bei der für Sie Beiträge entrichtet wurden, die Aufteilung der Einkommen (Splitting) verlangen (siehe auch Rubrik "Splitting (Einkommensteilung)". Diese Anfrage muss mit einem offiziellen Formular erfolgen. Sie müssen dabei nachweisen, dass Ihr Scheidungsurteil in Rechtskraft erwachsen ist.
Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall
Ergänzungsblatt Anmeldung Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall
- Im Falle beabsichtigter oder unmittelbar bevorstehender vorzeitiger Pensionierung : Überprüfen Sie Ihre gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Prüfen Sie die Frage des vorzeitigen Bezugs Ihrer Rente (siehe auch Rubrik "Flexibles Rentenalter"). Verlangen Sie dafür eine Rentenvorausberechnung bei derjenigen Ausgleichskasse, die Ihre Beiträge einzieht.
Antrag für eine Rentenvorausberechnung
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