 |
 |
Neuigkeiten : |
 |
 |
 |
 |
| |
| |
18.06.2010 |
 |
Arbeitgebende - Beitragssatz für die EO gültig ab 1. Januar 2011
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen.... Weitere Informationen...
 |
| |
18.06.2010 |
 |
Arbeitnehmende - Beitragssatz für die EO gültig ab 1. Januar 2011
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen.... Weitere Informationen...
 |
| |
18.06.2010 |
 |
Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber - Beitragssatz für die EO gültig ab 1. Januar 2011
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen.... Weitere Informationen...
 |
| |
18.06.2010 |
 |
Selbständigerwerbende - Beitragssatz für die EO gültig ab 1. Januar 2011
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen.... Weitere Informationen...
 |
| |
18.06.2010 |
 |
Hauspersonal - Beitragssatz für die EO gültig ab 1. Januar 2011
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen.... Weitere Informationen...
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
|
 |
|
Wer sind wir ? |
|
|
 |
Andere Institutionen |
|
|
|