AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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28.10.2011 -  AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige gültig ab 1. Januar 2012

Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag der Nichterwerbstätigen auf Fr. 23'750.- pro Jahr zu erhöhen (bis dahin : Fr. 10'300.-).
 

Vermögen bzw. mit 20 multipliziertes jährliches Renteneinkommen 

AHV/IV/EO-Jahresbeitrag 

Zuschlag für je weitere Fr. 50'000.- Vermögen bzw. mit 20 multipliziertes jährliches Renteneinkommen 

weniger als Fr. 300'000.-

Fr.      475.-

Fr. - 

Fr.   300'000.-

Fr.      515.-

Fr. 103.- 

Fr. 1'750'000.-

Fr.    3'502.- 

Fr. 154.50 

Fr. 8'300'000.- und mehr 

Fr.  23'750.-

Fr. - 

 
Vollständige Beitragstabelle

 


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