AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
In der Website Suchen :
OK
Sitemap
Wapperl
< Zurück zur Homepage
Ihre Sprache : FrançaisFR  DeutschDE
 
Sie sind im Bereich :
Was machen wir ? > AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge > Arbeitnehmende > Neuigkeiten/Archiv > 2011
 
AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge Alle Themen, die mit dieser Klassifikation zusammenhängen, sind überflogen worden. Benutzen Sie die oben angeführten Verbindungen um weiterhin unsere Informationen zu konsultieren.
 

28.09.2010 -  BVG-Grenzbeträge gültig ab 1. Januar 2011

Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2011 angepasst. Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge (nicht BVG-pflichtig), gültig ab 1. Januar 2011, betragen Fr. 1'740.- im Monat (bis am 31. Dezember 2010 : Fr. 1'710.-) oder Fr. 20'880.- im Jahr (bis am 31. Dezember 2010 : Fr. 20'520.-).

 

28.09.2010 -  Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) gültig ab 1. Januar 2011

Ab dem 1. Januar 2011, werden die ALV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 2 auf 2,2% angehoben. Dies betrifft Einkommen bis Fr. 126'000.-.
Einkommen von Fr. 126'001.- bis Fr. 315'000.- werden mit einem Solidaritätsbeitrag von 1% belastet.

 

18.06.2010 -  Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) gültig ab 1. Januar 2011

Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen.

 


Wer sind wir ?
Andere Institutionen
Kontakt
Website Umfrage

Formulare erreichenFormulare
Formular-ÜbersichtFormular-Übersicht
MerkblätterMerkblätter
Online-BerechnungenOnline-Berechnungen
spacer
Seite druckenSeite drucken
spacer
Partnerweb
Internet-Plattform,
die für Arbeitgeber bestimmt ist.
Login >
Mehr Information >
spacer
Informationen
Allgemeine Informationen >
Tätigkeitsbericht >
 
  Nach obenNach oben