Seit Januar 2008 wird eine CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Lenkungsabgabe, die an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt wird. Sie verteuert die fossilen Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas. Die höheren Preise sind ein Anreiz zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. So sollen die Ziele des CO2-Gesetzes erreicht werden. Die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind von der CO2 Abgabe nicht betroffen.
Die CO2-Abgabe stellt keine neue Steuer dar. Es handelt sich vielmehr, wie bereits erwähnt, um eine Lenkungsabgabe als Anreiz zu einem sparsamen Verbrauch fossiler Brennstoffe. Im Jahr 2008, dem ersten Jahr nach Einführung, belief sich der Betrag der Abgabe auf etwa 220 Millionen Franken. Mit dem Maximalansatz, der nicht vor 2010 zur Einführung kommt, werden die Einnahmen etwa 650 Millionen Franken betragen.
Die gesamten Einnahmen (nach Abzug der Verwaltungskosten) werden den Unternehmen und der Bevölkerung anteilsmässig zurückerstattet. Der Anteil der durch die Unternehmen geleisteten Abgaben werden an diese zurückerstattet, während die Bevölkerung selber den durch die Einwohner entrichteten Anteil zurückerhält.
Diese Rückerstattung erfolgt jedes Mal im zweiten auf die Erhebung folgenden Jahr : Die im Jahr 2008 erhobenen Abgaben werden somit im Jahr 2010 zurückerstattet.
Rückerstattung an die Unternehmen
Die durch die Unternehmen geleisteten CO2-Abgaben werden direkt an die schweizerischen Unternehmen zurückerstattet. Mit einer Ausnahme jedoch : Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, können sich direkt an die Oberzolldirektion wenden, um die von Ihnen geleistete CO2-Abgabe zurückzuerhalten.
Alle anderen (nicht befreiten) Betriebe erhalten über die AHV-Ausgleichskassen proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Abgabe zurückverteilt. Bei einer Abgabe von Fr. 12.- (erste Abgabestufe ab 2008) pro Tonne CO2-Ausstoss, kann der Arbeitgeber mit einem Betrag von rund Fr. 37.- pro Fr. 100'000.- abgerechnete AHV-Lohnsumme rechnen.
Unternehmen können sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, ihre CO2-Emissionen zu begrenzen. Mit der Befreiung von der Abgabe erhalten Unternehmen die Möglichkeit, die beim Kauf der fossilen Brennstoffe bezahlte Abgabe zurückzufordern. Unternehmen, die von der Abgabe befreit sind, sind jedoch von der Rückverteilung der Abgabe ausgeschlossen. Eine Befreiung von der CO2-Abgabe lohnt sich vor allem für Energie intensive Unternehmen, da diese nicht von der Rückverteilung profitieren: die Abgabesumme ist höher als die Rückverteilungssumme.
Rückverteilung an die Bevölkerung
Die Verteilung der durch die Bevölkerung geleistete CO2 Abgabe erfolgt an jede in der Schweiz versicherte Person über die Krankenkassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesamtes für Umwelt (BAFU)
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