AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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Was machen wir ? > Familienzulagen > Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber > Gesetzliche Grundlagen
 
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Familienzulagen zu gunsten Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber - Gesetzgebung

Bundesgesetz :

  • Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG) - SR 836.2

Kantonales Gesetz :

  • Gesetz vom 26. September 1990 über die Familienzulagen - SGF 836.1 

  • Ausführungsreglement vom 18. Februar 1991 zum Gesetz vom 26. September 1990 über die Familienzulagen - SGF 836.11 

  • Verordnung vom 22. August 2006 über die Höhe der Familienzulagen - SGF 836.14 

Achtung : bei neuer gesetzgebender Änderung kann es eine Verschiebung mit der Aktualisierung der elektronischen Version geben. 


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