AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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06.10.2008 -  Mutterschaftsentschädigung gültig ab 1. Januar 2009

Erhöhung der Mutterschaftsentschädigung im Durchschnitt von 14,4%.

Ab 1. Januar 2009 beträgt die maximale Mutterschaftsentschädigung Fr. 196.- pro Tag (Fr. 172.- bis am 31. Dezember 2008).

 


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