AKFR - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg AHV-IV
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Informationen
Unsere Ausgleichskasse ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von IV-Leistungen sind in die Zuständigkeit der IV-Stelle des Kantons Freiburg.

Adresse
Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Freiburg
Route du Mont-Carmel 5
Postfach
1762 Givisiez

Kontakt
Tel. : 026 305 52 37
Fax : 026 305 52 01
info@aifr.ch

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