Unsere Ausgleichskasse ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von IV-Leistungen sind in die Zuständigkeit der IV-Stelle des Kantons Freiburg.
Adresse
Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Freiburg
Route du Mont-Carmel 5
Postfach
1762 Givisiez
Kontakt
Tel. : 026 305 52 37
Fax : 026 305 52 01
info@aifr.ch
Wo finden Sie uns
Lageplan
Verkehrsmittel
Berechnen Sie Ihre Reiseroute mit dem Auto
Freiburger Verkehrsbetriebe (TPF) Fahrpläne
SBB Fahrpläne